Videoüberwachung setzt kein differenziertes Konzept voraus
Datenschützer sehen die Videoüberwachung als besonders eingriffsintensive Datenverarbeitung. Der Grund liegt vor allem in der großen Zahl von Personen, deren Bild und Verhalten ohne konkreten Grund erfasst werden.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden, dass die Hannoverschen Verkehrsbetriebe (ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG) eine flächendeckende und durchgehende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen betreiben dürfen.
(07.09.2017, 11 LC 59/16; Urteilstext steht aus; Revision nicht zugelassen; nicht rechtskräftig; Pressemeldung).
Dazu gehörte bei den Hannoverschen Verkehrsbetrieben eine Aufzeichnung mit Blackbox-System für 24 Stunden. Die Aufnahmen dienen dem Zweck, bei Vandalismusschäden Beweise zu sichern und Straftaten zu verfolgen.
Nicht durchsetzen konnte sich die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel. Sie hatte die Einstellung der Überwachung verfügt und verlangt, ein differenziertes Überwachungskonzept umzusetzen oder die Erforderlichkeit der zeitlich und örtlich unbeschränkten Videoüberwachung darzulegen.
(Philipp Kramer, Chefredakteur Datenschutz-Berater)